Beitragsordnung

Beitragsordnung des Sharks Cheer Squads e.V.

§ 1 Grundlagen
Diese Beitragsordnung regelt die Mitgliedsbeiträge und Gebühren des Sharks Cheer Squad e.V. gemäß § 7 der Satzung. Die Mitgliedsbeiträge dienen der Finanzierung der Vereinsarbeit und zur Förderung der satzungsgemäßen Zwecke.

§ 2 Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge setzen sich wie folgt zusammen:

    • Light (Basic Class, 1x pro Woche): 30 € pro Monat
    • Basic (Basic, 2x pro Woche): 55 € pro Monat
    • Pro (Meisterschaftsteam): 55 € pro Monat
    • Beiträge sind monatlich im Voraus fällig und können über SEPA-Lastschriftverfahren gezahlt werden.

    § 3 Aufnahmegebühr
    Für die Aufnahme in den Verein wird eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 25 € erhoben. Die Anmeldegebühr ist mit dem ersten Beitrag fällig.

    § 4 Zusätzliche Kosten
    Die Kosten für Kostüme belaufen sich auf etwa 150 € (je nach Anforderung).
    Ein optionales Team-T-Shirt kann zusätzlich erworben werden.
    Die Kosten hierfür werden vom Verein getragen oder gesondert bekannt gegeben.
    Für die Teilnahme an Meisterschaften, Camps oder weiteren Veranstaltungen können zusätzliche Gebühren anfallen.

    § 5 Rücklastschriften und Mahngebühren

    Für eventuelle Mahngebühren oder Rücklastschriften werden 10 € pro Vorfall fällig.
    Eventuelle weitere Kosten, die durch weitere Mahnverfahren, Rücklastschriften oder Inkassoaufträge entstehen, gehen zu Lasten des Kontoinhabers.

    § 6 Ermäßigungen und Sonderregelungen
    Ermäßigungen oder Stundungen der Beiträge können in begründeten Einzelfällen durch den Vorstand genehmigt werden. Mitglieder mit finanziellen Schwierigkeiten können dazu einen schriftlichen Antrag auf Beitragsermäßigung stellen. Anträge auf Beitragsermäßigung können bewilligt werden, wenn das Mitglied oder dessen gesetzlicher Vertreter Aufgaben im Vereinswesen übernimmt.

    § 7 Beendigung der Mitgliedschaft
    Die Mitgliedschaft endet gemäß § 5 der Satzung. Bis zum Ende der Mitgliedschaft besteht Beitragspflicht. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet.

    § 8 Inkrafttreten
    Diese Beitragsordnung tritt am 01.06.2024 in Kraft. Änderungen der Beiträge können durch den Vorstand beschlossen werden und sind den Mitgliedern schriftlich mitzuteilen.