Hausordnung

Hausordnung | Sharks Cheer Squad e.V.

Cheerleading mit Werten – Gemeinschaft mit Leidenschaft

Vorbemerkung zur Sprache

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument vorwiegend die männliche Form verwendet. Wir betonen ausdrücklich, dass wir die geschlechtliche Vielfalt anerkennen und bejahen; alle Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter (m/w/d). 

Grundsatz

Diese Ordnung dient der langfristigen Sicherung unseres Trainingsstandortes. Die Nutzung der Trainingshalle auf dem Euronova-Gelände ist an strikte Auflagen gebunden, die unmittelbar aus unserem Mietvertrag mit dem Vermieter resultieren. Verstöße gegen diese Auflagen sind keine bloßen Ordnungswidrigkeiten, sondern gefährden das Mietverhältnis und damit die Existenzgrundlage des gesamten Vereins.

Geltungsbereich

Diese Ordnung gilt für alle Mitglieder, deren Erziehungsberechtigte, Begleitpersonen und Gäste.

Park- und Befahrungsregeln (Euronova-Gelände)

Das gesamte Gelände (Innenhof, Zufahrten, Freiflächen, etc.) unterliegt einer strikten Nutzungsbeschränkung, die wir als Mieter zwingend umsetzen müssen:

Das Befahren des Geländes mit Fahrzeugen jeglicher Art – dies schließt ausdrücklich Pkw, Motorräder, Mopeds, E-Scooter, Dienstwagen und Transporter ein – zum Zweck des Transfers (Bringen/Abholen/Warten) von Athleten ist strikt untersagt. Diese Regelung gilt ohne Ausnahme für alle Mitglieder und Begleitpersonen. Auch ein bestehender beruflicher Status bei einer auf dem Gelände ansässigen Firma oder der Besitz eines privaten Parkausweises (z. B. durch den Arbeitgeber) berechtigen nicht dazu, Athleten auf dem Gelände abzusetzen oder einzuladen. Sobald die Fahrt dem Zweck des Trainingsbesuchs dient, hat der Transfer zwingend außerhalb des Geländes auf den öffentlichen Flächen zu erfolgen.

Verhalten im Hallenumfeld

Wege zur Halle sind zügig und ohne unnötige Lärmbelästigung zurückzulegen. Das Gelände muss sauber gehalten werden. Müll ist entweder in den Behältern innerhalb der Halle zu entsorgen oder wieder mitzunehmen.

Nutzung der Räumlichkeiten und Aufenthaltsregeln

Um den Trainingsbetrieb zu entzerren und die Sicherheit der Athleten zu gewährleisten, gelten folgende Regeln für den Aufenthalt im Gebäude:

  • Der Aufenthaltsraum im Obergeschoss ist ab sofort ein reiner Funktionsbereich für Athleten. Ein Aufenthalt für Eltern oder Begleitpersonen in diesem Raum sowie auf der angrenzenden Empore ist nicht gestattet.
  • Auch der vordere Eingangsbereich ist künftig ausschließlich für Athleten reserviert. Dies ist
    notwendig, um den Mannschaften in der Wechselphase die Koordination (Schuhwechsel, Zugang zur Matte) zu ermöglichen.
  • Eltern und Begleitpersonen liefern die Athleten vor der Eingangstür ab und nehmen sie dort nach Trainingsende wieder in Empfang.
  • Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind Coaches, Vorstandsmitglieder und Delegierte, sofern ihre Anwesenheit für die unmittelbare Vereinsadministration oder den Hallenbetrieb notwendig ist.

Aufsicht und Konsequenzen bei Verstößen

Der Vorstand, die Delegierten, das Trainerteam sowie beauftragte Ordner überwachen die Einhaltung dieser Ordnung. Deren Anweisungen ist unmittelbar Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen werten wir als vereinsschädigendes Verhalten. Mögliche Maßnahmen des Vorstands umfassen schriftliche Verwarnungen, zeitlich begrenzte Trainingsverbote für den Athleten oder die Inrechnungstellung von entstandenen Kosten, (z.B. Abschleppkosten oder Bußgeldern) des Vermieters. In schweren oder wiederholten Fällen, die den Fortbestand des Mietvertrages gefährden, behalten wir uns den Vereinsausschluss vor.

Kontakt und Standort Sharks Cheer Squad e.V.

Hasenkaule 10, Halle 20, 50354 Hürth


E-Mail: info@sharks-cheerleading.de

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